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   BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07   

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https://dejure.org/2007,10283
BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07 (https://dejure.org/2007,10283)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2007 - IV ZB 22/07 (https://dejure.org/2007,10283)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2007 - IV ZB 22/07 (https://dejure.org/2007,10283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Zumutbare Anstrengungen bei der Suche eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes

  • Judicialis

    ZPO § 78b; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 575 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b § 85 Abs. 2 § 520 Abs. 2 § 233
    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Niederlegung des Mandats kurz vor Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Partei zuzumuten, sich an mehr als vier der beim Bundesgerichtshof postulationsfähigen Rechtsanwälte zu wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01

    Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
    Sollte ein Verschulden anzunehmen sein, würde es noch mit der Niederlegung des Mandats einhergehen und daher gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Beklagten zuzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1991 - VI ZB 15/91 - VersR 1992, 378 f.; Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 138/01 - NJW 2006, 2334 Tz. 13-16).
  • BGH, 25.06.1991 - VI ZB 15/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
    Sollte ein Verschulden anzunehmen sein, würde es noch mit der Niederlegung des Mandats einhergehen und daher gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Beklagten zuzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1991 - VI ZB 15/91 - VersR 1992, 378 f.; Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 138/01 - NJW 2006, 2334 Tz. 13-16).
  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11

    Vertragswidrige Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten: Ehegatte der

    Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 2 und 3 keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten, da es nach den von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen bereits an einer Pflichtverletzung i.S.v. § 280 BGB fehlt (zu den Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - IV ZB 22/07 - NJW-RR 2008, 374 Rn. 6).
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